Die Kontrollschild-Vermittlung im Kanton Zürich
Transparent. Rechtssicher. Einfach.
Die Abtretung von Kontrollschildern ist im Kanton Zürich seit der neuen Rechtsprechung klar geregelt.
Wir bieten Ihnen eine geprüfte, rechtssichere und effiziente Möglichkeit, Kontrollschilder zwischen Privatpersonen und Unternehmen zu vermitteln.
Unser Ablauf
1.Vermittlungsantrag stellen
Sie geben an, ob Sie ein Kontrollschild anbieten oder suchen.
2.Prüfung und Matching
Wir prüfen die rechtlichen Voraussetzungen und bringen passende Angebote und Gesuche zusammen.
3.Rechtssichere Abwicklung
Die Übertragung erfolgt gemäß den kantonalen und eidgenössischen Vorschriften – vollständig dokumentiert und transparent nachvollziehbar.
Ihre Vorteile
- Rechtssichere Vermittlung auf Basis der aktuellen Gesetzgebung
- Klare, nachvollziehbare Prozesse
- Persönliche Begleitung durch unser Team
- Digitale, zeitsparende Abwicklung
Gesetzliche Grundlagen
Unsere Tätigkeit stützt sich auf die geltenden Bestimmungen des Bundes und des Kantons Zürich:
Verkehrsabgabenverordnung des Kantons Zürich (gültig ab 2026)
Regelt die Möglichkeit der Direktvergabe von Kontrollschildern sowie die Abtretung zwischen juristischen und natürlichen Personen.
Art. 87 SVG (Strassenverkehrsgesetz)
Kontrollschilder bleiben Eigentum des Staates und dürfen im Rahmen der kantonalen Regelungen abgetreten werden.
Art. 68 SVG i.V.m. Art. 11 VVV (Verkehrsversicherungsverordnung)
Bei jeder Übertragung ist ein elektronischer Versicherungsnachweis (eVN) erforderlich.
Unser Versprechen
Wir vermitteln ausschließlich auf Basis der aktuellen Rechtslage und in enger Abstimmung mit den kantonalen Vorgaben.
Damit bieten wir Ihnen maximale Sicherheit, Transparenz und Professionalität bei jeder Vermittlung.